Die neue KfW-Förderung 442: Solarstrom für Elektroautos

Das Wichtigste in Kürze

Zuschuss bis zu 10.200 Euro
für den Kauf und An­schluss von Lade­station, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher
für Eigentümer/innen von selbst­genutzten Wohn­gebäuden, die ein Elektro­auto besitzen

Was wird gefördert und wie hoch ist die Förderung?

Mit der Förderung 442 der KfW wird die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher bezuschusst. Ziel der Förderung ist es, dass du zukünftig dein Elektro­auto mit selbst­erzeugtem klima­freund­lichen Solar­strom aufladen kannst.

Die Höhe der Förderung kann maximal 10.200 Euro betragen und setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

für die Wallbox: 600 Euro pauschal
bei Wallboxen mit bidirektionaler Ladefähigkeit: 1200 Euro pauschal
für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6000 Euro
für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3000 Euro

Der Zuschuss wird von der KfW später direkt auf dein Bankkonto ausgezahlt. Er kann also beim Kauf deiner Anlage nicht direkt abgezogen werden. Wichtig ist auch zu wissen, dass du die Förderung nicht erhalten kannst, wenn die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag unterschreiten.

Nachfolgend erfahren Sie beispielhaft, was ein Vorhaben kosten könnte und wie es sich finanzieren lässt.

Als neuer Besitzer eines Elektro­autos möchte sich Ingo Meier zu Hause eine Lade­station installieren. Um unab­hängiger von steigenden Energie­preisen zu werden, erweitert er sein Vor­haben: Zusätz­lich will er eine Photo­voltaik­anlage und einen Solar­strom­speicher anschaffen. Insgesamt kommen Kosten von 32.000 Euro auf ihn zu.

Bevor Ingo Meier die drei Komponenten bestellt, beantragt er den Zu­schuss „Solar­strom für Elektro­autos“ (442) bei der KfW. Dabei kann er mit einer Förderung von 8.000 Euro rechnen, sodass sein Eigen­anteil nur noch 24.000 Euro beträgt. Und sobald alles in Betrieb ist, fährt er mit selbst­erzeugtem Strom – günstig und klima­freundlich.

Diese Voraussetzung müssen erfüllt werden

Die Förderung ist für den Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher gedacht und richtet sich ausschließlich an Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden, die bereits ein Elektroauto besitzen oder verbindlich bestellt haben.

Wichtiger Hinweis: Falls Sie das Elektro­auto privat leasen, muss der Leasing­vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Förder­voraussetzungen.

Weiterhin müssen folgende Kriterien an die Produkte erfüllt werden:

Wallbox mit einer Ladeleistung von mindestens 11 Kilowatt (kW)
Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung
Solar­strom­speichers mit mindestens 5 Kilowatt­stunden (kWh) Speicherkapazität
der Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inklusive aller Installations­arbeiten muss von einem Fachunternehmen durchgeführt werden
ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage muss vorhanden sein
Dein Haus muss bereits fertig gebaut sein und du musst dort mit deinem Hauptwohnsitz gemeldet sein

Die Wallbox, die Photo­voltaik­anlage und der Solar­strom­speicher müssen fabrikneu sein. Weiterhin darf zum Beantragungszeitpunkt der Auftrag noch nicht unterschrieben bzw. bestellt worden sein.

Was wird nicht gefördert?

Wenn dein Eigenheim noch im Bau ist oder du dieses vermietest, kannst du die Förderung leider nicht beantragen. Das gilt ebenfalls für Ferien- oder Wochenend­häuser sowie Ferien­wohnungen und auch Eigentumswohnungen. Auch die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss ist nicht möglich. Auch die Nachrüstung einer bereits bestehenden PV-Anlage mit einer Wallbox ist ausgeschlossen. Zudem musst du bereits ein Elektroauto besitzen oder verbindlich bestellt haben.

Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist ebenfalls nicht möglich.
So kannst du die Förderung erhalten

Um die KfW-Förderung 422 zu erhalten, ist es wichtig, dass du diese Schritte exakt einhältst:
1. Angebot für PV, Speicher und Wallbox einholen

Lasse dir von einem unserer über 2.500 deutschlandweit vertretenen Fachberater dein individuell auf dich angestimmtes Angebot erstellen.
2. Zuschuss beantragen

Bevor du den Auftrag bestätigst, stellst du im KfW-Kunden­portal deinen Antrag.
3. Vorhaben umsetzen

Sobald du die Zusage für den Zuschuss von der KfW bekommen hast, kann es losgehen. Unterzeichne das Angebot und lass dir von uns dein intelligentes EnergieSystem bestehend aus Solaranlage, Stromspeicher und Wallbox installieren.

Die Wallbox, die Photo­voltaik­anlage und der Solar­strom­speicher müssen fabrikneu sein. Weiterhin darf zum Beantragungszeitpunkt der Auftrag noch nicht unterschrieben bzw. bestellt worden sein.

Wann und wie wird die Förderung ausgezahlt?

Nachdem du die Bestätigung der Förderung bekommen, deine Anlage bestellt hast und diese gebaut wurde, wird sich die KfW ab März 2024 bei dir melden. Dann musst du weitere Nachweise erbringen, um die Förderung ausgezahlt zu bekommen.

Dazu musst du zuerst deine Identität, am besten per Schufa-Identitäts-Check nachweisen. Anschließend musst du im Kundenportal „Meine KfW“ die Daten deiner installierten Wallbox, Photo­voltaik­anlage und zum Solar­strom­speicher angeben und bestätigen, dass dein Vorhaben vollständig durchgeführt wurde.

Als Nachweis dafür lädst du einfach alle Rechnungen und weitere Dokumente, wie beispielsweise die Zulassung deines Elektroautos, hoch. Nachdem die Daten und Dokumente durch die KfW geprüft wurden, wird dir der bewilligte Zuschuss direkt auf dein angegebenes Bankkonto ausgezahlt.

Sorry, this website uses features that your browser doesn’t support. Upgrade to a newer version of Firefox, Chrome, Safari, or Edge and you’ll be all set.